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   BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99   

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BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99 (https://dejure.org/2000,4857)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2000 - 9 B 614.99 (https://dejure.org/2000,4857)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 9 B 614.99 (https://dejure.org/2000,4857)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32; vom 16. März 1994 - BVerwG 12 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10; Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Einer erneuten Anhörungsmitteilung bedarf es daneben auch dann, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, daß ein Prozeßbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 EntlG Nr. 60 und Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Nr. 91).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit dem Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32; vom 16. März 1994 - BVerwG 12 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10; Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89

    Wesentliche Änderzung der Prozeßlage nach einer ersten Anhörungsmitteilung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Einer erneuten Anhörungsmitteilung bedarf es daneben auch dann, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, daß ein Prozeßbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 EntlG Nr. 60 und Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Nr. 91).
  • BVerwG, 16.03.1999 - 9 B 73.99
    Auszug aus BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Die Beschwerde scheint insoweit zu verkennen, daß Art. 103 Abs. 1 GG kein Recht auf Berücksichtigung von Vortrag in einem bestimmten Sinne bietet; für eine willkürliche und möglicherweise deshalb überraschende Würdigung des Inhalts einer Urkunde (vgl. hierzu Beschluß vom 16. März 1999 - BVerwG 9 B 73.99 - juris) ist hier nichts ersichtlich.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Denn grundsätzlich ist ein Gericht nicht verpflichtet, die abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52; stRspr).
  • BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung;

    Zwar gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08

    Schutz vor Verfolgung eines Yeziden aus einem früheren Yezidendorf unter

    Die Beschwerde verkennt, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2000 BVerwG 9 B 614.99 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 BVerwG 1 B 347.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 16.03

    Gesetzesvorbehalt für Besoldung und Versorgung; Festsetzung auch der Höhe der

    Die ablehnende Stellungnahme des Klägers vom 13. Januar 2003 erforderte, da mit ihr weder ein Beweisantrag gestellt noch der bisherige Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert wurde, keine erneute Anhörungsmitteilung (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 11 A 610/19

    Gewährung von Prozesskostenhilfe im Umfang der Berufungszulassung; Hinreichende

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - 9 B 614.99 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46, und vom 26. November 2001 - 1 B 347.01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2017 - 11 A 1701/16

    Anforderungen an die Duldung von Straßenbäumen nach Maßgabe des § 32 Abs. 2 S. 1

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - 9 B 614.99 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46, und vom 26. November 2001 - 1 B 347.01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52.
  • BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage einer Erstreckung der

    Die Beschwerde verkennt, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 1 B 28.05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch den Erlass einer

    Die Beschwerde verkennt insoweit auch, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, etwa Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Das Berufungsgericht hat sich insbesondere mit der ersichtlich zur Kenntnis genommenen (Berufungsurteil S. 13) Verfälschung der von dem Kläger zu 1 vorgelegten Geburtsurkunde dahin auseinander gesetzt, dass es angesichts des von dem Kläger in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Eindrucks die von dem Beklagten aus der Vorlage gefälschter Unterlagen gezogenen Schlussfolgerungen nicht teile und die Vorlage einer gefälschten Urkunde bei dem festgestellten Sachverhalt nichts daran änderte, dass es keine vernünftigen Zweifel an der Abstammung des Klägers zu 1 von den bezeichneten deutschen Volkszugehörigen gebe (Berufungsurteil S. 22); Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (s. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 1 BvR 1621/94 BVerfGE 96, 205; stRspr; s.a. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 BVerwG 9 B 797.98 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4), er räumt auch keinen Anspruch darauf ein, dass das Gericht aus dem zur Kenntnis genommenen Vorbringen die von einem Beteiligten als geboten erachteten Schlüsse zieht und sonst den Vortrag der Beteiligten in bestimmter Weise berücksichtigt oder ihm im Ergebnis folgt (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2000 BVerwG 9 B 614.99 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07

    Feststellungsschwierigkeiten und Beweisschwierigkeiten bei einer Fixierung des

    Art. 103 Abs. 1 GG gibt keinen Anspruch darauf, dass das Gericht aus dem zur Kenntnis genommenen Vorbringen die von einem Beteiligten als geboten erachteten Schlüsse zieht und sonst den Vortrag der Beteiligten in bestimmter Weise berücksichtigt oder ihm im Ergebnis folgt (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 84.05 - Beschluss vom 13. Juli 2006 - BVerwG 5 B 70.06 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 11 A 2438/16

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage eines Anliegers gegen eine Widmung;

  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 B 19.10

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; erneute Anhörungsmitteilung; Gehörsverletzung

  • BVerwG, 13.07.2006 - 5 B 70.06

    Begriff der entschädigungslosen Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder

  • BVerwG, 26.11.2003 - 4 B 89.03

    Voraussetzungen der Entscheidung über eine Berufung ohne mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 07.01.2010 - 1 B 18.09

    Verletzung einer Hinweispflicht durch ein Berufungsgericht i.R.d. Notwendigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 11 A 1572/22

    Drohen der ernsthaften Gefahr einer erniedrigenden Behandlung eines sog.

  • BVerwG, 25.06.2009 - 10 B 61.08

    Anforderungen an eine schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 04.10.2002 - 1 B 224.02

    Äthiopien, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Revisionsgründe,

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 1 ZB 18.32333

    Keine umfassende Frage- und Hinweispflicht des Gerichts

  • BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung - Vorliegen

  • BVerwG, 08.04.2004 - 1 B 201.03

    Ausweisungsverfügung gegen einen privilegierten EG-Ausländer nach Anklagevorwurf

  • BVerwG, 30.06.2004 - 1 B 283.03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im Sinne des §

  • BVerwG, 19.04.2002 - 1 B 98.02

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen einer

  • BVerwG, 15.01.2002 - 1 B 421.01

    Aussicht politischer Verfolgung in Äthiopien bei exponierter Mitgliedschaft in

  • BVerwG, 29.03.2001 - 1 B 11.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.06.2000 - 9 B 55.00

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch ein mangelhaftes

  • VGH Bayern, 24.09.2018 - 1 ZB 18.32051

    Asyl: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; keine umfassenden

  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 PKH 40.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 08.05.2002 - 1 B 2.02

    Nichtzulassung weiterer Beweismittel durch das Gericht als Verletzung rechtlichen

  • BVerwG, 20.12.2000 - 1 B 160.00

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Abschiebeschutz auf Grund von

  • BVerwG, 09.10.2003 - 1 B 52.03

    Antrag auf Asyl - Widersprüchliche Angaben zum Verfolgungsschicksal - Vorliegen

  • BVerwG, 13.08.2003 - 1 B 426.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

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